Wunschkennzeichen reservieren

Wunschkennzeichen reservieren

  • Initialen oder Glückszahlen: Sie haben die Möglichkeit, Ihr Wunschkennzeichen zu reservieren.
  • Ein Rechtsanspruch auf die bevorzugte Buchstaben- und Ziffernabfolge besteht dennoch nicht.

Für viele Fahrzeughalter ist es fester Bestandteil der Kfz-Zulassung: Sie reservieren sich ein Wunschkennzeichen. Sich das eigene Nummernschild einprägen – mit einer persönlich festgelegten Buchstaben-Ziffernfolge fällt das gleich viel leichter.

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Persönliche Kennzeichensuche: Das geht, das geht nicht

Wie genau funktioniert die Wunschkennzeichenreservierung bei der Zulassungsstelle?

Wer sich dafür entscheidet, sich ein Wunschkennzeichen zu reservieren, darf den zweiten Teil des Nummernschildes selbst festlegen – also die Kombination aus Ziffern und Buchstaben, die nach dem Unterscheidungszeichen, das Kürzel für den Landkreis oder die Stadt, folgt. Diese dürfen sich üblicherweise entweder aus einem Buchstaben mit drei bis vier Ziffern oder aus zwei Buchstaben mit zwei, drei oder vier Ziffern zusammensetzen. Die höchstmögliche Ziffernfolge für ein Autokennzeichen wäre also 9999. Bei Saisonkennzeichen, Oldtimer- und E-Kennzeichen sind vier Ziffern plus zwei Buchstaben nicht möglich. Umlaute sind beim personifizierten Kennzeichen ebenso wenig erlaubt wie heikle Buchstabenkombinationen, etwa HJ, SA, SS, NS oder KZ.

Wunschkennzeichen: Reservieren dringend empfohlen

Die meisten Straßenverkehrsämter beziehungsweise Zulassungsstellen ermöglichen es Fahrzeughaltern, ihr persönliches Wunschkennzeichen noch vor der Kfz-Zulassung unverbindlich zu reservieren. Häufig ist das ganz bequem online möglich. Auch bei einer Außerbetriebsetzung ermöglichen viele Zulassungsstellen eine Reservierung der Nummernschilder über einen gewissen Zeitraum. Für die Wunschkennzeichenreservierung fallen insgesamt bundeseinheitliche Gebühren von insgesamt 12,80 Euro an, die allerdings erst bei der Zulassung fällig werden.

Fahrzeughalter sollten außerdem beachten, dass für die Reservierung der Schilder üblicherweise eine bestimmte Frist gilt. Zwischen den unterschiedlichen Zulassungsstellungen kann diese variieren, häufig liegt sie zwischen einigen Wochen und wenigen Monaten. Im Anschluss an die Reservierung sollte die Zulassung des Kfz also nicht auf die lange Bank geschoben werden – erfolgt diese nicht innerhalb der Frist, erlischt die Reservierung des Wunschkennzeichens.

Ihre Wunschkombination können Sie meistens schon online reservieren.

Nummernschild nach Wahl: Kein Rechtsanspruch

Trotz aller Möglichkeiten sein potenzielles Wunschkennzeichen frühzeitig zu reservieren, ist all das keine Garantie: Es gibt keinen Rechtsanspruch auf ein bestimmtes Nummernschild – selbst wenn die Kombination eigentlich laut Abfrage noch frei wäre, sollten Fahrzeughalter sich nicht blind auf diese Information verlassen. Eine Ablehnung des gewünschten Autokennzeichens ist besonders dann ärgerlich, wenn möglicherweise die Prägung des Nummernschildes bereits beauftragt wurde. Aus diesem Grund sollten Autofahrer, um auf Nummer sicher zu gehen, immer als erstes die Kfz-Zulassung veranlassen. Sobald der zuständige Sachbearbeiter der Zulassungsbehörde diese abgeschlossen und die Nummernschilder freigegeben hat, kann das Wunschkennzeichen guten Gewissens bestellt werden.

Stand: Oktober 2016