Kfz Zulassungsstellen in Rheinisch-Bergischer Kr.
Öffnungszeiten und Sonderöffnungszeiten in den Zulassungsstellen für Rheinisch-Bergischer Kr.
Hier geht es zu Ihrer aktuellen Bearbeitungszeit in Rheinisch-Bergischer Kr.
- ZulassungsstelleRheinisch-Bergischer Kr.
Viktoriastraße 5
42929 Wermelskirchen - Kennzeichenkürzel: GL
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Tel.: 02196-40-28
E-Mail: ZULASSUNG@RBK-ONLINE.DE
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Öffnungszeiten
Mo 07:30 - 12:00 Di 07:30 - 12:00 Mi 07:30 - 12:00 Do 07:30 - 12:00 Fr 07:30 - 12:00 Sa -
- ZulassungsstelleRheinisch-Bergischer Kr.
Am Rübezahlwald 7
51469 Bergisch-Gladbach - Kennzeichenkürzel: GL
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Tel.: 02202-130
E-Mail: ZULASSUNG@RBK-ONLINE.DE
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Öffnungszeiten
Mo 07:30 - 12:00 Di 07:30 - 12:00; 13:00 - 18:00 Mi 07:30 - 12:00 Do 07:30 - 12:00 Fr 07:30 - 12:00 Sa -
- ZulassungsstelleRheinisch-Bergischer Kr.
Höhestraße 7-9
51399 Burscheid -
Tel.: 02174-670-251
E-Mail: BUERGERBUERO@BURSCHEID.DE
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Öffnungszeiten
Mo 08:15 - 18:00 Di 08:15 - 16:00 Mi - Do 08:15 - 16:00 Fr 08:15 - 12:00 Sa -
- ZulassungsstelleRheinisch-Bergischer Kr.
Am Büscherhof 1
42799 Leichlingen -
Tel.: 02175-992132
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Öffnungszeiten
Mo 08:30 - 12:00; 14:00 - 17:30 Di 08:30 - 12:00 Mi 08:30 - 12:00 Do 08:30 - 12:00; 15:30 - 18:30 Fr 08:30 - 12:00 Sa -
- ZulassungsstelleRheinisch-Bergischer Kr.
Rathausplatz/Hauptstraße 229
51503 Rösrath -
Tel.: 02205-802231
E-Mail: INFOSTADT@ROESRATH.DE
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Öffnungszeiten
Mo 08:00 - 12:30 Di 08:00 - 12:30 Mi 08:00 - 12:30 Do 08:00 - 12:30; 14:00 - 18:00 Fr 08:00 - 12:30 Sa -
- ZulassungsstelleRheinisch-Bergischer Kr.
Hauptstraße 30
51491 Overath -
Tel.: 02206-602-230
E-Mail: POST@OVERATH.DE
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Öffnungszeiten
Mo 07:00 - 17:00 Di 07:00 - 12:00 Mi 07:00 - 12:00 Do 07:00 - 18:00 Fr 07:00 - 12:00 Sa -
Bearbeitungszeit
Für die Zulassung Ihres Autos in Rheinisch-Bergischer Kr. benötigen Sie einen Termin.
Sparen Sie sich die Wartezeit: Ihre Online Zulassung wird binnen 1001 Werktagen bearbeitet.
Erfahrungen von Kunden bei Trusted Shops
Wann benötigen Sie eine Zulassung in Rheinisch-Bergischer Kr.?
Grundsätzlich muss jedes Kraftfahrzeug und jeder Anhänger für den Gebrauch im öffentlichen Straßenverkehr zugelassen sein. Diese Zulassung wird auch Anmeldung genannt und wird in der zuständigen Zulassungsbehörde durchgeführt. Dabei wird dem Fahrzeug ein amtliches Kennzeichen mit einzigartiger Kennzeichenkombination zugeteilt. Diese KFZ-Zulassungsarten gibt es! Wichtig: Auch bei einem Umzug müssen Sie Ihr Fahrzeug ummelden!